Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines Produkts zum Ausdruck und ist das sichtbare Ergebnis eines ganzen Prozesses, der die Konformitätsbewertung im weiteren Sinne umfasst. Die allgemeinen Grundsätze für die CE-Kennzeichnung sind in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (29) festgelegt. Die Vorschriften für die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf Produkten mit digitalen Elementen sollten in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden. Die CE-Kennzeichnung sollte die einzige Kennzeichnung sein, die die Übereinstimmung der Produkte mit digitalen Elementen mit den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen garantiert.