Erwägungsgrund 29

Damit auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen wirksam repariert werden können und ihre Lebensdauer verlängert wird, sollte eine Ausnahme für Ersatzteile vorgesehen werden. Diese Ausnahme sollte sowohl für Ersatzteile gelten, die der Reparatur von Altprodukten dienen, die vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung zur Verfügung gestellt wurden, als auch für Ersatzteile, die bereits ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dieser Verordnung durchlaufen haben.