Die Kommission sollte sicherstellen, dass bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Durchführung dieser Verordnung ein breites Spektrum einschlägiger Interessengruppen in strukturierter und regelmäßiger Weise konsultiert wird. Dies sollte insbesondere dann der Fall sein, wenn die Kommission prüft, ob die Listen der Kategorien wichtiger oder kritischer Produkte mit digitalen Elementen möglicherweise aktualisiert werden müssen, wobei die einschlägigen Hersteller konsultiert und ihre Ansichten berücksichtigt werden sollten, um die Cybersicherheitsrisiken und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu analysieren, die mit der Einstufung solcher Produktkategorien als wichtig oder kritisch verbunden sind.