Erwägungsgrund 115

Angesichts ihrer Sachkenntnis und ihres Auftrags sollte die ENISA in der Lage sein, den Prozess der Durchführung dieser Verordnung zu unterstützen. Die ENISA sollte insbesondere in der Lage sein, gemeinsame Tätigkeiten vorzuschlagen, die von Marktüberwachungsbehörden auf der Grundlage von Hinweisen oder Informationen über eine mögliche Nichtkonformität von Produkten mit digitalen Elementen mit dieser Verordnung in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen, oder Produktkategorien zu ermitteln, zu denen Sweeps organisiert werden sollten. Unter außergewöhnlichen Umständen sollte die ENISA auf Ersuchen der Kommission Bewertungen in Bezug auf bestimmte Produkte mit digitalen Elementen, die ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko bergen, durchführen können, wenn ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu bewahren.