Die Marktüberwachungsbehörden sollten über die im Rahmen dieser Verordnung eingerichtete ADCO eng zusammenarbeiten und in der Lage sein, Leitliniendokumente zu entwickeln, um die Marktüberwachungstätigkeiten auf nationaler Ebene zu erleichtern, beispielsweise durch die Entwicklung bewährter Verfahren und Indikatoren zur wirksamen Überprüfung der Konformität von Produkten mit digitalen Elementen mit dieser Verordnung.