Erwägungsgrund 7

Auf Unionsebene wurden in verschiedenen programmatischen und politischen Papieren wie der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Dezember 2020 mit dem Titel „Die Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade“, den Schlussfolgerungen des Rates zur Cybersicherheit vernetzter Geräte vom 2. Dezember 2020 und den Schlussfolgerungen des Rates zur Entwicklung der Cyberabwehr der Europäischen Union vom 23. Mai 2022 und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juni 2021 zu der Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade1 besondere Cybersicherheitsanforderungen der Union für digitale oder vernetzte Produkte verlangt; gleichzeitig haben mehrere Drittländer Maßnahmen ergriffen, um dieses Problem auf eigene Initiative anzugehen. Im Abschlussbericht der Konferenz zur Zukunft Europas forderten die Bürgerinnen und Bürger „eine stärkere Rolle der EU bei der Abwehr von Cybersicherheitsbedrohungen“. Damit die Union international eine führende Rolle im Bereich der Cybersicherheit einnehmen kann, ist es wichtig, einen ambitionierten Rechtsrahmen zu schaffen.

  1. ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 81. ↩︎