Wichtige Produkte mit digitalen Elementen, auf die in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollten als Produkte verstanden werden, die die Kernfunktion einer in dieser Verordnung festgelegten Kategorie wichtiger Produkte mit digitalen Elementen aufweisen. So werden in dieser Verordnung beispielsweise Kategorien wichtiger Produkte mit digitalen Elementen festgelegt, die durch ihre Kernfunktion als Firewalls oder Intrusion-Detection-Systeme oder Intrusion-Prevention-Systeme der Klasse II definiert werden. Folglich unterliegen Firewalls und Intrusion-Detection-Systeme und Intrusion-Prevention-Systeme einer obligatorischen Konformitätsbewertung durch Dritte. Dies gilt nicht für andere Produkte mit digitalen Elementen, die nicht als wichtige Produkte mit digitalen Elementen eingestuft sind und die Firewalls oder Intrusion-Detection-Systeme oder Intrusion-Prevention-Systeme enthalten können. Die Kommission sollte einen Durchführungsrechtsakt erlassen, um die technische Beschreibung der Kategorien wichtiger Produkte mit digitalen Elementen, die unter die Klassen I und II gemäß dieser Verordnung fallen, zu präzisieren.