Erwägungsgrund 48

Um für einen gemeinsamen, angemessenen Schutz der Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen in der Union zu sorgen, die die Kernfunktion einer in dieser Verordnung festgelegten Kategorie kritischer Produkte mit digitalen Elementen aufweisen, sollte der Kommission auch die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Verordnung zu erlassen, indem Kategorien kritischer Produkte mit digitalen Elementen hinzugefügt oder gestrichen werden, für die von den Herstellern verlangt werden könnte, im Rahmen eines europäischen Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2019/881 ein europäisches Cybersicherheitszertifikat einzuholen, um die Konformität mit der vorliegenden Verordnung nachzuweisen. Eine neue Kategorie kritischer Produkte mit digitalen Elementen kann zu diesen Kategorien hinzugefügt werden, wenn eine kritische Abhängigkeit der in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 genannten wesentlichen Einrichtungen von diesen Produkten besteht oder wenn sie von Sicherheitsvorfällen betroffen sind oder ausgenutzte Schwachstellen enthalten und dies zu Unterbrechungen kritischer Lieferketten führen könnte. Bei der Bewertung der Frage, ob es notwendig ist, mittels eines delegierten Rechtsakts Kategorien kritischer Produkte mit digitalen Bestandteilen hinzuzufügen oder zu streichen, sollte die Kommission berücksichtigen können, ob die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Produkte mit digitalen Elementen ermittelt haben, die für die Resilienz wesentlicher Einrichtungen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2555 von maßgeblicher Bedeutung sind und die zunehmend mit Cyberangriffen auf die Lieferkette zu kämpfen haben, was schwerwiegende Beeinträchtigungen zur Folge haben könnte. Darüber hinaus sollte die Kommission die Möglichkeit haben, das Ergebnis der koordinierten Risikobewertungen in Bezug auf die Sicherheit kritischer Lieferketten auf Ebene der Union, die gemäß Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2022/2555 durchgeführt werden, zu berücksichtigen.