Der Unterstützungszeitraum, für den der Hersteller die wirksame Behandlung von Schwachstellen gewährleistet, sollte mindestens fünf Jahre betragen, es sei denn, die Lebensdauer des Produkts mit digitalen Elementen beträgt weniger als fünf Jahre; in diesem Fall sollte der Hersteller die Behandlung von Schwachstellen für die entsprechende Lebensdauer sicherstellen. Wenn nach vernünftigem Ermessen davon auszugehen ist, dass das Produkt mit digitalen Elementen länger als fünf Jahre verwendet wird, wie dies häufig bei Hardwarekomponenten wie Hauptplatinen oder Mikroprozessoren, bei Netzwerkgeräten wie Routern, Modems oder Switches sowie bei Software wie Betriebssystemen oder Videobearbeitungstools der Fall ist, sollten die Hersteller dementsprechend längere Unterstützungszeiträume sicherstellen. Insbesondere Produkte mit digitalen Elementen, die für die Verwendung in industriellen Umgebungen bestimmt sind, wie etwa industrielle Steuerungssysteme, werden häufig über deutlich längere Zeiträume hinweg verwendet. Ein Hersteller sollte nur dann einen Unterstützungszeitraum von weniger als fünf Jahren festlegen können, wenn dies durch das Wesen des betreffenden Produkts mit digitalen Elementen gerechtfertigt ist und das Produkt voraussichtlich weniger als fünf Jahre in Verwendung sein wird; in diesem Fall sollte der Unterstützungszeitraum der erwarteten Nutzungsdauer entsprechen. Beispielsweise könnte die Lebensdauer einer Kontaktnachverfolgungs-App, die für die Nutzung während einer Pandemie bestimmt ist, auf die Dauer der Pandemie begrenzt werden. Darüber hinaus können einige Software-Anwendungen naturgemäß nur auf der Grundlage eines Abonnements zur Verfügung gestellt werden, insbesondere wenn die Anwendung nach Ablauf des Abonnements für den Nutzer nicht mehr zur Verfügung steht und folglich nicht mehr genutzt wird.