Klasse I
- Identitätsmanagementsysteme sowie Software und Hardware für die Verwaltung privilegierter Zugänge bzw. Zugriffe, einschließlich Lesegeräte für die Authentifizierung und Zugangskontrolle, auch biometrische Lesegeräte;
- eigenständige und eingebettete Browser;
- Passwort-Manager;
- Software für die Suche, Entfernung und Quarantäne von Schadsoftware;
- Produkte mit digitalen Elementen mit der Funktion eines virtuellen privaten Netzes (VPN):
- Netzmanagementsysteme:
- Systeme für die Verwaltung von Sicherheitsinformationen und -ereignissen (SIEM);
- Bootmanager;
- Public-Key-Infrastrukturen und Software für die Ausstellung digitaler Zertifikate;
- physische und virtuelle Netzschnittstellen;
- Betriebssysteme;
- Router, Modems für die Internetanbindung und Switches;
- Mikroprozessoren mit sicherheitsrelevanten Funktionen;
- Mikrocontroller mit sicherheitsrelevanten Funktionen;
- anwendungsspezifische integrierte Schaltungen (ASIC) und FPGA (FieldProgrammable Gate Array) mit sicherheitsrelevanten Funktionen;
- virtuelle Assistenten für die intelligente häusliche Umgebung mit allgemeinem Zweck;
- Produkte mit Sicherheitsfunktionen für die intelligente häusliche Umgebung, einschließlich intelligenter Türschlösser, Sicherheitskameras, Babyüberwachungssysteme und Alarmanlagen;
- mit dem Internet verbundenes Spielzeug, das unter die Richtlinie 2009/48/EG desEuropäischen Parlaments und des Rates1 fällt und über Funktionen zur sozialenInteraktion (z. B. sprechen oder filmen) oder zur Ortung verfügt;
- am Körper tragbare Produkte, die zum Zwecke der Gesundheitsüberwachung (z. B.Tracking) bestimmt sind und nicht unter die Verordnungen (EU) 2017/745 oder (EU) 2017/746 fallen, oder am Körper tragbare Produkte, die für die Verwendung durch und für Kinder bestimmt sind.
Klasse II
- Hypervisoren und Container-Runtime-Systeme, die eine virtualisierte Ausführungvon Betriebssystemen und ähnlichen Umgebungen unterstützen;
- Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Intrusion-Prevention-Systeme
- manipulationssichere Mikroprozessoren;
- manipulationssichere Mikrocontroller.
- Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1). ↩︎