Anhang III Wichtige Produkte mit digitalen Elementen

Klasse I

  1. Identitätsmanagementsysteme sowie Software und Hardware für die Verwaltung privilegierter Zugänge bzw. Zugriffe, einschließlich Lesegeräte für die Authentifizierung und Zugangskontrolle, auch biometrische Lesegeräte;
  2. eigenständige und eingebettete Browser;
  3. Passwort-Manager;
  4. Software für die Suche, Entfernung und Quarantäne von Schadsoftware;
  5. Produkte mit digitalen Elementen mit der Funktion eines virtuellen privaten Netzes (VPN):
  6. Netzmanagementsysteme:
  7. Systeme für die Verwaltung von Sicherheitsinformationen und -ereignissen (SIEM);
  8. Bootmanager;
  9. Public-Key-Infrastrukturen und Software für die Ausstellung digitaler Zertifikate;
  10. physische und virtuelle Netzschnittstellen;
  11. Betriebssysteme;
  12. Router, Modems für die Internetanbindung und Switches;
  13. Mikroprozessoren mit sicherheitsrelevanten Funktionen;
  14. Mikrocontroller mit sicherheitsrelevanten Funktionen;
  15. anwendungsspezifische integrierte Schaltungen (ASIC) und FPGA (FieldProgrammable Gate Array) mit sicherheitsrelevanten Funktionen;
  16. virtuelle Assistenten für die intelligente häusliche Umgebung mit allgemeinem Zweck;
  17. Produkte mit Sicherheitsfunktionen für die intelligente häusliche Umgebung, einschließlich intelligenter Türschlösser, Sicherheitskameras, Babyüberwachungssysteme und Alarmanlagen;
  18. mit dem Internet verbundenes Spielzeug, das unter die Richtlinie 2009/48/EG desEuropäischen Parlaments und des Rates1 fällt und über Funktionen zur sozialenInteraktion (z. B. sprechen oder filmen) oder zur Ortung verfügt;
  19. am Körper tragbare Produkte, die zum Zwecke der Gesundheitsüberwachung (z. B.Tracking) bestimmt sind und nicht unter die Verordnungen (EU) 2017/745 oder (EU) 2017/746 fallen, oder am Körper tragbare Produkte, die für die Verwendung durch und für Kinder bestimmt sind.

Klasse II

  1. Hypervisoren und Container-Runtime-Systeme, die eine virtualisierte Ausführungvon Betriebssystemen und ähnlichen Umgebungen unterstützen;
  2. Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Intrusion-Prevention-Systeme
  3. manipulationssichere Mikroprozessoren;
  4. manipulationssichere Mikrocontroller.
  1. Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1). ↩︎