- Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
- Diese Verordnung gilt ab dem 11. Dezember 2027.
- Artikel 14 gilt jedoch ab dem 11. September 2026, und Kapitel IV (Artikel 35 bis 51) gilt ab dem 11. Juni 2026.
- Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
- Geschehen zu Straßburg am 23. Oktober 2024.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Die Präsidentin
R. METSOLA
Im Namen des Rates
Der Präsident
ZSIGMOND B. P.